Artikel 24 des Gesetzes « sécurité globale » wurde am 20.11.2020 von der Nationalversammlung – in erster Lesung – verabschiedet.

23. November 2020 von H. Wittmann




Mittlerweile ist bekanntgeworden, dass der >Artikel 24 des loi sur la sécurité globable neu geschrieben werden soll. Zu dem wird sich Präsident Macron am Mittwochabend, 3.12. 2020, über die Seite Brutes Fragen von Journalisten zu den Gewalttaten der Polizei beantworten, meldet LE MONDE am 1.12.2020.


In Frankreich wird zur Zeit über ein Gesetz zur Sicherheit « sécurité globale » (Proposition de loi – es kommt also vom Parlament – ein Projet de loi kommt von der Regierung) in der Nationalversammung debattiert. Am 20.11. wurde über den Artikel 24 abgestimmt, der in Frankreich erhebliche Diskussionen und auch Demonstrationen ausgelst hat, bei denen die Streichung dieses Artikels verlangt wurde. Um was geht es? Der Artikel 24 beinhaltet verbietet es Aufnahmen mit welchem Medium auch immer von Polizisten in Polizeieinsätzen zu machen. Die Strafandrohungen sind drastisch: Zuwiderhandlungen können mit einem Jahr oder 45.000 Euro bestraft werden. Der Artikel ist im Gesetzesverfahren. Schauen wir uns das an. Dabei wird deutlich, wie intensiv die Abgeordneten und Senatoren am Gesetzesverharen beteiligt sind:

> Liste des comptes rendus intégraux site de l’Assemblée Nationale

> Deuxième séance du vendredi 20 novembre 2020

Der Verkauf der Debatte um den Artikel 24:
> Amendement n°1363 – Déposé le vendredi 20 novembre 2020

Hier kann der Verlauf des Gesetzesverfahrens eingesehen werden: > Sécurité globale. Proposition de loi mit dem > Dossier législatif

Auf der Website des Senats steht ein > Tableau historique, wo man en détail sehen kann, wei die Abgeordneten und Senatoren an dem Text, insbesonders Artiekl 20 gearbeitet haben:

Es geht nach der ersten Lesung in der Nationalversammlung um diesen Artikel 24:

«… Sans préjudice du droit d’informer, est puni d’un an d’emprisonnement et de 45 000 euros d’amende le fait de diffuser, par quelque moyen que ce soit et quel qu’en soit le support, dans le but manifeste qu’il soit porté atteinte à son intégrité physique ou psychique, l’image du visage ou tout autre élément d’identification, autre que son numéro d’identification individuel, d’un agent de la police nationale, d’un militaire de la gendarmerie nationale ou d’un agent de police municipale, lorsque ces personnels agissent dans le cadre d’une opération de police. »

“… Unbeschadet des Rechts auf Information wird es mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 45.000 Euro geahndet, mit welchem Mittel und auf welchem Medium auch immer mit dem offenkundigen Ziel der Verletzung der physischen oder psychischen Unversehrtheit, der Abbildung des Gesichts oder eines anderen Identifizierungselements außer der individuellen Identifikationsnummer eines nationalen Polizeibeamten, eines Mitglieds der nationalen Gendarmerie oder eines städtischen Polizeibeamten verbreitet wird, wenn diese Personen im Rahmen eines Polizeieinsatzes tätig sind. » (Übers. d. Red.)”

> Diffusion des images des forces de l’ordre : l’article 24 de la loi « sécurité globale » adopté par l’Assemblée nationale – LE MONDE -20 novembre 2020

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