Französisch lernen?

Drei Tweets, um die Ziele unseres Blogs zu erklären:

Im übrigen enthält unser Blog schon über 2000 Artikel, die mehr als 2000 interessante Aspekte der deutsch-französischen Kooperation vorführen. Was für eine Vielfalt! Und es gilt immer noch! Die > deutsch-französische Aussöhnung nach 1945 und die> gemeinsame Geschichte ist das Fundament für den Frieden in Europa und für den Erfolg der Europäischen Gemeinschaft.

Französischlernen in Deutschland, bzw. Deutschlernen in Frankreich lässt sich heute nicht auf Vokabeln und Grammatik reduzieren. Französisch- bzw. Deutschlernen ist heute immer noch und mehr als je eine politische Angelegenheit:

Schülerinnen und Schüler, die in Deutschland Französisch lernen, oder in Frankreich Deutsch lernen, sind die besten Aktivisten (Militants auf französisch klingt noch besser!) zugunsten der deutsch-französischen Kooperation und damit zugunsten des Friedens in Europa.

Die Nachbarsprache lernen bedeutet die Zivilgesellschaft und damit ihr Engagement zugunsten der deutsch-französischen Beziehungen aktiv zu fördern und auf diese Weise auch die beiden Regierungen in Berlin und Paris ständig an ihre Verprechungen zu erinnern: Wie sieht es heute z. B. mit dem > Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit aus, gegen die Paris und Berlin sich engagieren wollten?

Die Nachbarsprache (Deutsch oder Französisch) lernen ist die beste Arbeitsversicherung. Englisch kann jeder. Aber von 10 Bewerber/innen kann oft nur eine/r Französisch und wird eingestellt.

La France en 2025

french german 

https://twitter.com/FranceBlogInfo/status/482921375704035328

10. Sommeruni in Rinteln 2014

| Das TV-Studio des Frankreich-Blogs | Der Computer im Französischunterricht |
| Centenaire 1914-1918 | OFAJ/DFJW | Sénat MIC Internet | Françallemagne 2.0 |

Anmeldeschluss: 4. Juli 2014

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Zum Anklicken: Die Themen auf diesem Blog

Zum zehnten Mal lädt die Sommeruni Rinteln vom 9. – 15. August 2014 Schülerinnen und Schüler nach Rinteln ins Weserbergland zum Probestudium ein. Eine Woche lang verwandelt sich > die alte Universitätsstadt in jedem Sommer wieder in einen Uni-Campus. Hier kann man eine Woche lang alle Fächer ausprobieren, probestudieren, reinschnuppern, Neues entdecken, aus dem > Vorlesungsverzeichnis auswählen, die > Studienberatung aufsuchen, spannende Vorlesungen hören und mitdiskutieren.

Hier wird > der Ablauf beschrieben und hier könnt Ihr Euch > anmelden.

Der Frankreich-Blog, bzw. sein Autor war schon fünfmal mit dabei. Rinteln ist ein Super-Erfolg. Für alle, die sich und alle Freunde fragen, was soll ich studieren? Für die, die genau wissen, ich studiere Mathe oder Deutsch, oder ich mache was mit Medien, aber für die es sich lohnt, mal in andere Fächer hineinzugucken!

Rinteln hat als Stadt genau die richtige Größe: Nicht zu viele Ablenkungen. Das > Eulenburg-Museum ist echt sehenswert! Und abends geht es nochmal auf den Marktplatz.

> www.sommeruni-rinteln.de/

Fête de la musique 2014 à Paris

Bitte öffnen Sie mit einem Klick auf ein Foto die folgende Fotoalben erst, wenn diese Seite vollständig geladen ist.

> www.fetedelamusique.culture.fr/

Sartre en Sorbonne : Die Tagung der Groupe d’études sartriennes GES am 20./21. Juni 2014

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Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht

> Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 8. Mai 2013, Bundesgesetzblatt, Nr. 23. 14. Mai 2013.

Die Linkliste zu dem Vortrag in Paris am 21 Janaur 2013 im Auditorium von LE MONDE : > Le bilan des discussions avec Google en Allemagne – wittmann.fr

Ein sehr kompliziertes Gesetz, das durch die Diskussion im Gesetzgebungsverfahren, in seinen ursprünglichen Sinn zugunsten von Anbietern, die sich gerne kostenlos an kleinen Inhalten bedienen, um daraus Profit zu ziehen, aber so tun, als würden sie ihren Kunden einen Dienst erweisen…, verändert wurde: Hier der eingefügte Zusatz fettgedruckt:

§ 87f
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte. (Hervorhebung d. Red.) Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.

§ 87g Absatz 2 legt außerdem fest, dass das Recht nach einem Jahr erlischt.

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