#Legislatives2017 : Der Blick nach Frankreich:
Das Wahlrecht für die Abgeordneten
3. August 2015 von H. Wittmann
Aus gegebenem Anlass holen wir diesen Artikel vom 27. Juli 2012 noch mal noch oben.
Bundestagspräsident Lammert fordert eine Reform des Wahlgesetzes – die geltenden Regeln seien nicht nachvollziehbar. http://t.co/VfLlu95J1o
— Frankfurter Allgemeine (@faznet) August 2, 2015
Wahlrechtsreform: Chance, "sichere" Listenplätze und Überhangsmandate abschaffen > http://t.co/jlPjZTvYIN @faznet https://t.co/vl7GBtiRTN
— Frankreich-Blog (@FranceBlogInfo) August 3, 2015
Hier geht es um das französische französische Wahlsystem mit dem Mehrheitswahlrecht, das vielleichtvielleicht doch demokratischer und besser sei als unser Wahlsystem zum Deutschen Bundestag mit seinen sicheren Listenplätzen und mit seinen komplizierten System der Überhangsmandaten, deren Inhaber kaum ein Wähler mit Namen kennt. Hand aufs Herz, wer von uns kennt wirklich den Abgeordneten seines Wahlkreises?
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Wie würde sich die politische Landschaft in Deutschland verändern, wenn der Bundestag bei der anstehenden Novellierung des Wahlrechts für die Abgeordneten zum Deutschen Bundestag sich am französischen Wahlrecht für die Nationalversammlung orientieren würde? Aber die Parteien im Bundestag würden wohl nie auf die sicheren Listenplätze verzichten? Jeder Politiker würde dann – wie in Frankreich – seinen Wahlkreis haben – oder erstmal erobern müssen.
> Wahlsysteme im Vergleich – Website der Bundeszentrale für politische Bildung
> La République et le suffrage universel – Website der Assemblée Nationale
> Les modalités d’élection en France – Website des Außenministeriums in Paris
> Les élections en France – Website des Innenministeriums in Paris
> Bundeswahlgesetz – Website des Deutschen Bundestages
> Wahlrecht verstößt gegen das Grundgesetz – Website des Deutschen Bundestages
> Alles hängt an den Überhangmandaten – DIE ZEIT, 26. Juli 2012