Ohne Abstimmung gültig: 49-3
18. Februar 2015 von H. Wittmann
Loi Macron : Le recours à l'article 49-3… von lemondefr
In Kurzform: wenn Ihr mir das Vertrauen nicht entzieht, gilt das Gesetz als angenommen, ihr braucht auch nicht abzustimmen, sagt die Regierung den Abgeordneten.
Gestern wurde es mit einem Mal eng für die Regierungsmehrheit in der Nationalversammlung in Paris. Anscheinend gab es nur noch eine Mehrheit von sechs Stimmen für das Gesetz. Eine Niederlage wollte die Regierung um jeden Preis vermeiden. (cf. > David Revault d’Allonnes, Loi Macron : comment le 49-3 a été dégainé comme un dernier recours – Le Monde.fr 17.02.2015) Also telefonierte Premierminister Manuel Valls mit Präsident Hollande, und es wird entschieden- hm eigentlich im Minsterrat – aber der Präsident sitzt dem Minsterrat vor – , dass der Premierminister bei der anstehenden Abstimmung über das Loi Macron, das sind die Wirtschaftsreformen, die den Namen des Wirtschaftminister Emmanuel Macron tragen, > Artikel 49-3 der Verfassung der V. Republik benutzt wird:
“Le Premier ministre peut, après délibération du Conseil des ministres, engager la responsabilité du Gouvernement devant l’Assemblée nationale sur le vote d’un projet de loi de finances ou de financement de la sécurité sociale. Dans ce cas, ce projet est considéré comme adopté, sauf si une motion de censure, déposée dans les vingt-quatre heures qui suivent, est votée dans les conditions prévues à l’alinéa précédent. Le Premier ministre peut, en outre, recourir à cette procédure pour un autre projet ou une proposition de loi par session.
Le Premier ministre a la faculté de demander au Sénat l’approbation d’une déclaration de politique générale.”
Nach Beschluss im Ministerrat, kann der Premierminister in der Nationalversammlung die Vertrauensfrage mit einem Gesetzesvorschlag – Projet de loi – das kommt von der Regierung – nicht genannt wird hier la proposition d’une loi, die kommt von den Abgeordneten – verbinden wenn es sich um ein Finanzgesetz oder ein Gesetz zur sozialen Sicherheit handelt. In diesem Fall gilt das Gesetz als angenommen – ohne Abstimmung -, es sei denn ein Misstrauensantrag, der innerhalb von 24 h eingereicht wird, gemäß der Regeln des Artikels 49-2, mit absoluter Mehrheit angenommen wird. Also, schon am kommenden Freitag könnte es darüber eine Abstimmung geben; sprechen sich die Hälfte der Abgeordneten + 1 Stimme für den Misstrauensantrag aus, muss Manuel Valls beim Präsidenten den Rücktritt der Regeruing einreichen… und Hollande könnte ihn sofort wieder ernennen… Die Annahme des Misstrauensantrag ist keineswegs sicher; sehr unwahrscheinlich, wird er nicht angenommen, die Abgeordneten wäre ja auch in der Gefahr, dass Hollande als die Nationalversammlung auflöst, sehr unbequem sein, das dürfte aber beim Stand der Dinge so gut wie völlig ausgeschlossen sein. Also würde nach dem Abstimmung um das Misstrauensvotum alles beim alten bleiben, nur das Gesetz Macron ist ohne Abstimmung angenommen. Der Artikel 49/3 war 1958 ein Novum in der Verfassung, um den Zusammenhalt der Mehrheit zu garantieren. Natürlich ist die Opposition jedes Mal entsetzt, dass die Regierung zu solchen Mitteln greift, auch Hollande hat sich schon früher bei anderen Gelegenheiten aus der Opposition heraus verärgert über die Benutzung des Artikels 49-3 gezeigt. Aber er ist ein Mittel, den Abgeordneten zu sagen, wenn Ihr die Regierung nicht ausdrücklich stürzen wollt, gilt das Gesetzesprojekt als angenommen, das Einverständnis der Abgeordneten wird dann einfach vorausgesetzt.
Übrigens es geht um das > Loi Macron: Economie : croissance, activité et égalité des chances économiques, das in den letzten Wochen von den Abgeordneten zerpflückt worden ist.
> Projet de loi pour la croissance et l’activité (EINX1426821L)
> Dossiers législatifs – Projet de loi pour la croissance et l’activité (EINX1426821L)