XXXV. Jahrestagung des dfi: Deutsch-französische Zusammenarbeit 2.0

1. Juli 2019 von H. Wittmann



(Ergänzt am 3. Juli 2019, es folgen noch weitere Ergänzungen) In Ludwigsburg fand vom 28.-29.6.2019 die XXXV. Jahrestagung des Deutsch-französischen Instituts dfi statt.Der Höhepunkt war am Samstagmorgen die Rede von Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble zu Europa und den deutsch-französischen Beziehungen. Viele Abgeordnete, die an der Ausarbeitung des Aachener Vertrages und des Deutsch-französischen Parlamentsabkommens mitgewirkt haben, waren aus Anlass dieser Tagung nach Ludwigsburg gekommen: Unter ihnen Christophe Arend, der Präsident der deutsch-französischen Parlamentariergruppe in der Nationalversammlung, Frédéric Petit, der Abgeordnete für die Auslandsfranzosen und Nils Schmid und Angehörige des Außenministerien in Paris und Berlin.

Wir zeigen hier das Fotoalbum dieser Tagung. Bitte öffnen Sie es mit einem Klick auf ein Foto, wenn diese Seite ganz geladen ist:

Wir erinnern an > Ernst Weisenfeld (1913-2009), mit dem wir mehrmals von Bonn aus zur Jahrestagung des DFI gefahren sind.

Früher war diese Jahrestagung ein Treffen mit dem Titel Sozialwissenschafticher Arbeitskreis der deutschen Frankreichforscher, zu dem einige Akteure aus der Politik und der Wirtschaft eingeladen waren. Mittlerweile hat sich das Format dieser Veranstaltung sehr geändert: Heute kommen hier nicht nur Frankreichforscher , sondern neben ihnen auch eine große Zahl von Akteuren zusammen, die in den Ministerien oder den Botschaften an der Ausarbeitung der jüngst zwischen Frankreich und Deutschland vereinbarten Verträge und Abkommen maßgeblich beteiligt waren. Das macht dieses Tagung zu einer ganz besonderen Gelegenheit mit einem Blick hinter die Kulissen. Die Offenheit, mit der die Teilnehmer aus ihren Bereichen berichteten, vermittelte spannende Einblicke in die deutsch-französische Zusammenarbeit:

Im Mittelpunkt der Arbeitsgruppe Wirtschaft stand der Artikel 20 des Aachener Vertrags:

Artikel 20
(1)
Beide Staaten vertiefen die Integration ihrer Volkswirtschaften hin zu einem deutsch-französischen Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln. Der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat fördert die bilaterale Rechtsharmonisierung, unter anderem im Bereich des Wirtschaftsrechts, und stimmt die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik regelmäßig ab, um so die Konvergenz zwischen beiden Staaten zu befördern und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften zu verbessern.
(2)
Beide Staaten richten einen deutsch-französischen „Rat der Wirtschaftsexperten“ ein, der sich aus zehn unabhängigen Fachleuten zusammensetzt und das Ziel verfolgt, ihren Regierungen wirtschaftspolitische Empfehlungen zu unterbreiten. ”

Die Wirtschaftsrätin der Französischen Boschaft, Catherine Rozan, verglich in ihrem Beitrag den Vertrag von 1963, “der eine Verwirklichung des Friedens zwischen unseren beiden Ländern schuf” mit dem Aachener Vertrag, “der unter anderem das Ziel eines echten Wirtschaftsraums anstrebt.” Diesen Wirtschaftsraum gibt es schon: “Frankreich ist der drittwichtigste Wirtschaftspartner Deutschlands und Deutschland der wichtigste Partner Frankreichs. 4.000 französische Unternehmen sind in Deutschland mit 380.000 Mitarbeitern aktiv. In den 4.500 deutschen Unternehmen in Frankreich sind 310.000 Mitarbeiter beschäftigt,” erklärte C. Rozan. Der Aachener Vertrag öffnet die Perspektiven für neue Instrumente, “um die Konvergenz unserer Wirtschaften und Gesellschaften voranzutreiben. Dazu nennt Rozan drei Meilensteine: 1. Die bestehenden Instrumente wie der deutsch-französische Ministerrat, der Deutsch-Französische Finanz- und Wirtschaftsrat  werden durch die deutsch-französische parlamentarische Versammlung, dessen erste Sitzung am 25. März 2019 stattfand. Artikel 14 nennt den neun Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Der Artikel 20, Abs. 2 enthält die Schaffung eines deutsch-französischen Rat der Wirtschaftsexperten vor. 2.” Der Aachener Vertrag, der einen Fahrplan für die deutsch-französische Zusammenarbeit für die kommenden Jahre vorsieht, soll auch den anderen Mitgliedstaaten der EU dienen. Das deutsch-französische Paar arbeitet in der Tat für den europäischen Wirtschaftsraum.” In diesem Zusammenhang geht es um die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Bankenunion. Dazu kommt eine Reform des europäischen Rechtsrahmens mit der Anpassung des Wettbewerbsrechts.

C. Rozan erinnerte an das deutsch-französische Manifest für eine europäische Industriepolitik des 21. Jahrhunderts, das Peter Altmaier und sein französischer Kollege Bruno Le Maire am 19.2.2019 vorgestellt haben, das beide als gesamteuropäisches Projekt verstehen. Rozan nannte auch zwei Beispiele: “Dieses deutsch-französische Bestreben für eine europäische Industrie wurde schon durch das Projekt zur IPCEI (Important project of Commun European Interest) für Batterien verwirklicht. Darüber hinaus haben die Wirtschaftsminister Bruno LE MAIRE und Peter ALTMEIER in Anwesenheit von Herrn Vizepräsident SEFCOVIC am 2. Mai eine deutsch-französische Produktion von Batteriezellen für E-Autos verkündet.”

3. C. Rozan erinnerte an die Reformen  die 2017 in Frankreich umgesetzt werden: “Das Europa-orientierte Programm von unserem Präsidenten ist teilweise von dem deutschen Modell inspiriert. Das war zum Beispiel der Fall in der Umsetzung eines flexibleren Arbeitsrechts, oder auch bei Reformen, die in Bereichen der Ausbildung, der Qualifizierung und der Lehrlingsausbildung ausgeführt wurden.” – “Deutschland kann sich von Frankreich inspirieren lassen: Beispielsweise was die Digitalisierung, die Finanzierung von Innovationen oder auch die sehr erfolgreiche Steuergutschrift für Forschungszwecke (CIR) angeht. Frankreich hat sich aufgrund dieser Maßnahmen zu einem der attraktivsten Wirtschaftsstandorte der Welt entwickelt.”

Rozan betonte auch, “Deutschland und Frankreich haben dabei eine herausragende Verantwortung für das Gelingen Europas. Im Aachener Vertrag entsteht eine Geisteshaltung von Komplementarität zwischen Frankreich und Deutschland. Es ist jetzt der Moment diese Geisteshaltung tatsächlich umzusetzen.”

In einer zweiten Arbeitsgruppe (Stefan Bantle, Auswärtiges Amt, Luc Jouvence, État-major des Armées françaises, Prof. Dr. Hans Stark, Institut français des relations intgernationales ifri) wurden auch Fragen der Verteidigungspolitik diskutiert.

Dazu auf unserem Blog:

> Rüstungsexporte. Nachgefragt: Brigadegeneral a.D. Dr. Klaus Wittmann antwortet auf unsere Fragen  – 20. Mai 2019

Bemerkenswert sind auch die Vereinbarungen und Perspektiven zum grenzüberschreitenden Verkehr im Kapitel 4 des Vertrags.

Was nimmt es Wunder, dass von deutscher Seite der Absatz bezüglich der Förderung der Nachbarsprache so ausgedünnt worden ist. Frankreich wollte gerne mehr hineinschreiben, die deutsche Seite dachte an ihre Bundesländer und deren Kulturhoheit:

Artikel 10
Beide Staaten führen ihre Bildungssysteme durch die Förderung des Erwerbs der Partnersprache, durch die Entwicklung von mit ihrer verfassungsmäßigen Ordnung in Einklang stehenden Strategien zur Erhöhung der Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die die Partnersprache erlernen, durch die Förderung der gegenseitigen Anerkennung von Schulabschlüssen sowie durch die Schaffung deutsch-französischer
Exzellenzinstrumente für Forschung, Ausbildung und Berufsbildung sowie integrierter deutsch-französischer dualer Studiengänge enger zusammen.”

Auf unserem Blog:

> Aachener Vertrag

> Deutsch-französisches Parlamentsabkommen

à suivre

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