Die Rentenreform und der Artikel 49.3 der Verfassung von 1958

> Die Rentenreform in Frankreich 6. Januar 2020

> Faktencheck: 61 % fordern in Frankreich die Aufgabe der Rentenreform – 26. Januar 2020

> Portail vidéo de l’Assemblée nationale

Dosser législatif : > Système universel de retraite – Projet de loi – Website der Assemblée nationale

> www.reforme-retraite.gouv.fr – site du gouvernement


Allein die Fraktion von La France Insoumise hatte zur Debatte um die Rentenreform 22.000 Änderungsanträge eingereicht. Jean-Luc Mélenchon wollte das nicht als Obstruktion verstanden wissen: „Nous n’avons pas fait d‘#obstruction, c’est une invention“, so wird er von France-Inter zitiert.

Als am Samstag, 29. Februar 2020 noch 29.000 Änderungsanträge behandelt werden müssen, verkündet der Premierminister Èdouard Philippe, dass gemäß Artikel 49.3 der Verfassung der V. Republik im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Rentenreform die Vertrauensfrage stellen werde. Prompt werden zwei Misstrauensanträge eingereicht, sollte einer der beiden Anträge die absolute Mehrheit aller Abgeordneten erhalten, muss der Premierminister beim Staatspräsidenten den Rücktritt der Regierung einreichen. Finden die beiden Misstrauensanträge keine absolute Mehrheit, bleibt die Regierung im Amt und die Rentenreform gilt in erster Lesung (procédure accélérée) ohne Abstimmung im Parlament angenommen. Philippe wies ausdrücklich daraufhin, dass in den Gesetzesentwurf, den er jetzt vorgelegt hat, alle bisherigen angenommenen Änderungsanträge berücksichtigt worden seien.

Bedeutet der Artikel 49.3 neue Demos und Gewalt?

> Artikel 49-3 der Verfassung der V. Republik:
“Le Premier ministre peut, après délibération du Conseil des ministres, engager la responsabilité du Gouvernement devant l’Assemblée nationale sur le vote d’un projet de loi de finances ou de financement de la sécurité sociale. Dans ce cas, ce projet est considéré comme adopté, sauf si une motion de censure, déposée dans les vingt-quatre heures qui suivent, est votée dans les conditions prévues à l’alinéa précédent. Le Premier ministre peut, en outre, recourir à cette procédure pour un autre projet ou une proposition de loi par session.“

Beliebtes Thema für eine Klausur in Sciences Po:

Soll der Artikel 49.3. beibehalten oder abgeschafft werden?

https://twitter.com/tancrdeAdnot/status/1234449180380233729

Der Blick in die Geschichte des Artikels 49.3:

https://twitter.com/verdier_regis/status/1233862319127584768

Auf unserem Blog:

> Ohne Abstimmung gültig: 49-3 – 18. Februar  2015

> Ohne Abstimmung gültig: 49-3 (II) – 11. Mai 2015

Leitlinien der Rentenreform in Frankreich

Es ist ein heikles gesellschaftliches Thema, wenn die Zahl der Ruheständler, die auf Kosten der heutigen Arbeitnehmern leben, immer größer wird. In Frankreich wird derzeit eine Rentenreform konzipiert, die das Renteneintrittsalter schrittweise anheben soll. Die Regierung hat das Problem erkannt und ist entschlossen, die Reform durchzuführen. Eine Kompromisslinie zeigt sich an, oder wird den Sozialpartnern vorgeschlagen. Man wird das Renteneintrittsalter schrittweise anheben, wahrscheinlich gerade in solchen Schritten, dass der Aufschrei der Gewerkschaften unter Kontrolle bleibt, obwohl wahrscheinlich allen Beteiligten längst klar ist, das der Luxus der frühen Rente nicht mehr zu finanzieren ist. Drüben diskutiert man über 62, hier immer wieder mal über 67.

Der Minister für Arbeit, Solidarität und den öffentlichen Dienst Eric Woerth hat am 16. Juni 2010 die Leitlinien der Regierung zur Rentenreform vorgestellt, die die Beratungsgrundlage für den im Spätsommer geplanten Gesetzentwurf sein sollen. Die Reform sieht insbesondere die Anhebung des gesetzlichen Rentenalters von 60 auf 62 Jahre sowie Einnahmeverbesserungen durch die Besteuerung von hohen Einkommen und Kapitaleinkünften vor.

Bei der Vorstellung des Reformprojektes unterstrich Eric Woerth, dass das Defizit in der Rentenkasse ohne eine Reform zwischen 2010 und 2018 von 32,3 Mrd. € auf 42,8 Mrd. € ansteigen würde. Die Anhebung des Rentenalters erlaube es, die Defizite bis 2018 zu halbieren. Hinzu kämen über denselben Zeitraum Einsparungen von 4 Mrd. € im öffentlichen Dienst und Einnahmen in Höhe von 4,4 Mrd. € durch die Besteuerung von hohen Einkommen und Kapitaleinkünften. Diese Maßnahmen führten dazu, die Ausgaben und Einnahmen der Rentenversicherung bis 2018 wieder ins Gleichgewicht zu bringen, so der Minister.

> Die Reformvorschläge im Überblick *.pdf