Les systèmes politiques différents – une comparaison entre la France et l’Allemagne
19. November 2006 von Sabrina Gehrmann
Mais je vais souligner les différences:
L’Allemagne est un État fédéral avec une forte autonomie des Länder. La France est, en revanche, un État centralisé avec une pouvoir présidentiel trés fort, ce qui crée une dualité à la tête de l’exécutif. Comme la France est un État semi-présidentiel, une moitié du pouvoir exécutif a le Président, l’autre moitié a le Premier ministre. En Allemagne le Président n’est pas le pouvoir exécutif, c’est le chancelier. Le chancelier est élu par le parlement fédéral, contrairement à la France. Le Président est élu directement par les citoyens français. En France, une cohabitation est possible, c’est une situation politique dans laquelle le Président n’a pas la majorité, – au parlement,c’est-à-dire, son parti est l’opposition et il doit nommer un premier ministre qui pourra recevoir la confiance de l’assemblée nationale.
Aber ich möchte auch die Unterschiede betonen:
Deutschland ist ein Bundesstaat mit einer starken Autonomie der Länder. Frankreich hingegen ist ein zentralistisch organisierter Staat mit einem starken Präsidenten, wodurch eine Art Doppelfunktion der Exekutive entsteht. Frankreich ist ein halb-präsidentieller Staat, auf der einen Seite der Präsident, der eine Hälfte der Regierungsgewalt innehat und auf der anderen Seite der Premierminister. In Deutschland hat der Bundespräsident keine Exekutivgewalt, hier ist es der Bundeskanzler. Der Kanzler wird vom Bundestag gewählt im Gegensatz zu Frankreich, wo der Präsident vom Volk gewählt wird. In Frankreich ist eine Kohabitation möglich, das ist dann der Fall, wenn der Präsident keine Mehrheit im Parlament hat und er muß einen Premierminister ernennen, der das Vertrauen in der Nationalversammlung erhalten kann.
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19. November 2006 20:59
Chère Blanche-Neige,
eine kleine Nuance. Der Staatspräsident und der Premierminister teilen sich nicht die Exekuktive, sondern es ist der Premierminister, der die Regierungsgeschäfte und damit die Exekutive leitet (Art. 20). Aber der Präsident ernennt den Premierminister, erkann unter bestimmten Umständen die Nationalversammlung aufflösen, kurz er hat bestimmte Vollmachten mit besonderer Wirkung. Er kann den Premierminister übrigens nicht einfach entlassen – dieser ist nämlich nicht dem Präsidenten gegenüber verantwortlich, sondern gegenüber der Nationalversammlung. Der Präsident kann, nein er muß den Premieminister entlassen, wenn dieser ihm den Rücktritt der Regierung anbietet. Aber natürlich hat jeder Präsident immer schon die Premierminister gebeten, diesen Rücktritt anzubieten. – Als ich in der Schule mit diesem Thema – die französische Verfassung – in die Klasse kam, sagte eine Schülerin, das haben wir doch heute morgen schon besprochen! Und erklärte die Gemeinsamkeiten zwischen der Weimarer Verfassung und der Verfassung der V. Republik. – Der Bezeichnung “semi-présidentiel” ist von Maurice Duverger, der im Institut de Sciences-Politiques eine Vorlesung zu diesem Thema gehalten hat, aus das Buch “L’échec au roi” (Paris 1978) hervorging: In sieben Ländern gibt es einen Präsidenten, mit mehr oder weniger starken Vollmachten, und einem Premierminister der vor dem Parlament verantwortlich ist: Frankreich, Island, Finnland, Österreich, Irland, Portugal und die Weimarer Verfassung. (Duverger, S. 17)
6. Februar 2007 13:14
Kleine Anmerkung eines Jura-Studenten: Die Exekutive in Deutschland ist nicht der Bundeskanzler, sondern die Bundesregierung und die ihr nachgeordnete Verwaltung. Der Bundespräsident hat zwar so gut wie keine politische Gestaltungsmacht, lediglich staatsnotarielle Funktion, gleichwohl ist er Teil der Exekutive und besitzt (wenn auch sehr beschränkt) exekutive Macht.